Der gemeindliche Bauhof ebnet im Herbst auf Antrag Grabstätten ein. Die Anträge sind bis zum 30. September 2026 bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit eingeebnet werden.
Für die Einebnung sind folgende Gebühren zu entrichten:
für Reihengräber- und Urnenwahlgräber 200,00 €
für Wahlgräber 271,00 €
für Urnenreihengräber 129,00 €
Soll die Einebnung privat vorgenommen werden, ist dieses vorher der Friedhofsverwaltung (Tel. 89723) mitzuteilen.