Einebnungen von Grabstätten

Adelebsen, den 20.​08.​2026

Der gemeindliche Bauhof ebnet im Herbst auf Antrag Grabstätten ein. Die Anträge sind bis zum 30. September 2026 bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit eingeebnet werden. 

 

 

Für die Einebnung sind folgende Gebühren zu entrichten:

 

für Reihengräber- und Urnenwahlgräber                  200,00 €

für Wahlgräber                                                          271,00 €

für Urnenreihengräber                                               129,00 €

 

 

 

Soll die Einebnung privat vorgenommen werden, ist dieses vorher der Friedhofsverwaltung (Tel. 89723) mitzuteilen.