Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen: - Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre - Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen: - Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben - erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung - weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung - außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes - Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Notwendige Unterlagen
Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
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Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.