Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen:
- Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Notwendige Unterlagen
Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737