Untersuchungsberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Besondere Voraussetzungen:
- Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


Notwendige Unterlagen

Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737


Formulare

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