Das Halten eines Hundes ist mit einer Steuerpflicht verbunden. Grundlage für die Erhebung dieser Steuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, ist verpflichtet, ihn innerhalb einer Woche bei der Gemeinde anzumelden. Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines unbefriedeten Grundbesitzes nur mit Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Die steuerliche Abmeldung eines Hundes ist ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen.
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Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.