Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Das Halten eines Hundes ist mit einer Steuerpflicht verbunden. Grundlage für die Erhebung dieser Steuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, ist verpflichtet, ihn innerhalb einer Woche bei der Gemeinde anzumelden. Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines unbefriedeten Grundbesitzes nur mit Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Die steuerliche Abmeldung eines Hundes ist ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Rechtsgrundlage:
Hundesteuersatzung des Flecken Adelebsen
Allgemeine Gebühren-Informationen
Ersatzhundesteuermarke 1,50 Euro
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Hundesteuer für den 1. Hund | 70,00 EUR | |
Hundesteuer für den 2. Hund | 150,00 EUR | |
Hundesteuer für einen gefährlichen Hund | 600,00 EUR | |
Hundesteuer für jeden weiteren Hund | 200,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Steuern und AbgabenBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Düker
Raum 5, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89717
(05506) 89737
Formulare
- Hunderegister-Anmeldeformular
- Hundesteuer An- und Abmeldung
- Online-Formular Hundesteuer An- und Abmeldung
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