Die Gemeinde erhebt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes Grundsteuern. Steuergegenstand ist der Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) oder die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B). Die Bewertung der Grundstücke einschließlich der Ermittlung des Steuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Die Gemeinde bestimmt in ihrer Haushaltssatzung, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer erhoben wird. Der Hebesatz beträgt für beide Grundsteuerarten 395 v.H..
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Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.