Grundsteuer
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde erhebt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes Grundsteuern. Steuergegenstand ist der Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) oder die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B). Die Bewertung der Grundstücke einschließlich der Ermittlung des Steuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Die Gemeinde bestimmt in ihrer Haushaltssatzung, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer erhoben wird. Der Hebesatz beträgt für beide Grundsteuerarten
395 v.H..
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Herr Düker
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