Grundsteuer


Allgemeine Informationen

Die Gemeinde erhebt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes Grundsteuern. Steuergegenstand ist der Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) oder die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B). Die Bewertung der Grundstücke einschließlich der Ermittlung des Steuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Die Gemeinde bestimmt in ihrer Haushaltssatzung, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer erhoben wird. Der Hebesatz beträgt für beide Grundsteuerarten
395 v.H..


Ansprechpartner

Steuern und Abgaben
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Düker
Raum 5, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89717
Telefax (05506) 89737


Merkblätter

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