Friedhofs- und Bestattungswesen
Allgemeine Informationen
Einebnungen von Grabstätten
Der gemeindliche Bauhof ebnet im Frühjahr und im Herbst auf Antrag Grabstätten ein. Hierfür sind folgende Gebühren zu entrichten:
für Reihen- und Urnenwahlgräber 142,00 €
für Wahlgräber 213,00 €
für Urnenreihengräber 71,00 €
Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhzeit/Nutzungszeit eingeebnet werden.
Soll die Einebnung privat vorgenommen werden, ist dieses vorher der Friedhofsverwaltung (Tel. 897-28) mitzuteilen.
Für die Benutzung der Friedhöfe in dieser Kommune und der Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen nach der Friedhofssatzung werden nach Maßgabe der Gebührensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
FriedhöfeBurgstraße 2
37139 Adelebsen

Frau Henrici
Raum 16, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen (05506) 89727
(05506) 89737
Frau Nörtemann
Raum 17, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen (05506) 89723
(05506) 89737