Der gemeindliche Bauhof ebnet im Frühjahr und im Herbst auf Antrag Grabstätten ein. Hierfür sind folgende Gebühren zu entrichten:
für Reihen- und Urnenwahlgräber 200,00 € für Wahlgräber 271,00 € für Urnenreihengräber 129,00 €
Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhzeit/Nutzungszeit eingeebnet werden. Soll die Einebnung privat vorgenommen werden, ist dieses vorher der Friedhofsverwaltung (Tel. 897-23) mitzuteilen.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Für die Benutzung der Friedhöfe in dieser Kommune und der Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen nach der Friedhofssatzung werden nach Maßgabe der Gebührensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung Gebühren erhoben.
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.