Friedhofs- und Bestattungswesen


Allgemeine Informationen

Einebnungen von Grabstätten

Der gemeindliche Bauhof ebnet im Frühjahr und im Herbst auf Antrag Grabstätten ein. Hierfür sind folgende Gebühren zu entrichten:

für Reihen- und Urnenwahlgräber 200,00 €
für Wahlgräber 271,00 €
für Urnenreihengräber 129,00 €

Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhzeit/Nutzungszeit eingeebnet werden.
Soll die Einebnung privat vorgenommen werden, ist dieses vorher der Friedhofsverwaltung (Tel. 897-23) mitzuteilen.

 

Allgemeine Gebühren-Informationen

Für die Benutzung der Friedhöfe in dieser Kommune und der Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen nach der Friedhofssatzung werden nach Maßgabe der Gebührensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung Gebühren erhoben.


Rechtsgrundlagen

Friedhofssatzung

Friedhofssatzung Erbsen


Ansprechpartner

Friedhöfe
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Frau Henrici
Raum 16, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89727
Telefax (05506) 89737

Frau Nörtemann
Raum 17, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89723
Telefax (05506) 89737


Formulare

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