Kindertagesstätten
OT Adelebsen |
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OT Barterode |
OT Güntersen |
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OT Lödingsen |
Die Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten des Flecken Adelebsen sowie weitere hilfreiche Formulare finden Sie im Formularbereich oder direkt hier als pdf.
Sie können Ihr Kind auch direkt über das Online-Formular für eine Kindertageseinrichtung anmelden.
Benutzungsordnung Kindertagesstätten ab 01.08.2022
Festsetzung von Benutzungsentgelten und Betreuungszeiten
Anmeldungen zu den Kindertagesstätten geben Sie bitte grundsätzlich bis späetstens 30.11. des der gewünschten Aufnahme vorangehenden Kindergartenjahres im Rathaus des Flecken Adelesben ab. Das Kindergartenjahr beginnt regelmäßig am 01.08. eines Jahres.
Auf den Seiten der Betreuungsbörse des Landkreises Göttingen unter lkgoe.betreuungsboerse.net finden Sie weitere Informationen zu den Angeboten der Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen.
Seit dem 01.08.2009 können bis zu 25 Kinder im Regenbogenkindergarten Lödingsen ganztägig bis 17.00 Uhr betreut werden. Darüber hinaus bietet der Regenbogenkindergarten Lödingsen seit dem 01.08.2010 die Betreuung bis 15.00 Uhr in einer Krippengruppe für bis zu 15 Kinder unter 3 Jahren an.
Der Kindergarten Kunterbunt besitzt das Markenzeichen Bewegungskindergarten und arbeitet entsprechend dieses Markenzeichens. Im Kindergarten Kunterbunt können bis zu 10 Kinder bis 17.00 Uhr betreut werden, die weiteren Kinder werden bis 15.00 Uhr betreut. Ebenso ist im Kindergarten Kunterbunt die integrative Betreuung, also die gemeinsame Betreuung beeinträchtigter und nicht beeinträchtigter Kinder, möglich.
Im Kindergarten Güntersen werden bis zu 20 Kinder bis 14.00 Uhr betreut.
Der ev. Kindergarten St. Martini bietet ebenso wie der Regenbogenkindergarten die Betreuung bis 17.00 Uhr an. Seit dem 01.09.2012 können in der Krippe direkt neben dem Kindergarten bis zu 15 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.
Im ev. Kindergarten Barterode werden die Kinder bis 15.00 Uhr betreut.