Grundsteuerreform 2025
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheides haben, teilen Sie die Fehler bitte elektronisch mit. Das Aktenzeichen für die Grundsteuer beginnt mit 20. Die führende 0 auf dem Grundsteuerbescheid ist zu vernachlässigen, ebenso ist die Eingabe der Steuer-ID nicht erforderlich.
Hier der Link zum Kontaktformular, welches ohne Registrierung bei Elster nutzbar ist.
https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe
Zudem befinden sich auch auf der Seite des Landesamtes Informationen.
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-237305.html
Unter weitere Informationen finden Sie ein Informationsblatt des Finanzamtes Göttingen.