Statusänderungen des Wohnsitzes: Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD. Die Nebenwohnung in dieser Kommune soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Die Bürgerinformation der Gemeinde Adelebsen berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung".
Wenn die Hauptwohnung zum Nebenwohnsitz erklärt werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erziehungsberechtigte. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Notwendige Unterlagen
- Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt) - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)
Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.