Eine Sondernutzung ist jede Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum über den normalen Gebrauch hinaus und bedarf einer besonderen Erlaubnis. Sondernutzungen ergeben sich u. a. durch die Aufstellung von Containern oder Gerüsten. Aber auch die Lagerung von Materialen oder Informationsstände sind als Sondernutzungen genehmigungspflichtig.
Bei einer Sondernutzung ist zu beachten, dass die normale Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche so gering wie möglich beeinträchtigt wird. Hierzu können entsprechende Auflagen in die Erlaubnis aufgenommen werden.
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Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.