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Schöffenwahl


Allgemeine Informationen

Alle 5 Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen durch das Amtsgericht benannt. Die hierfür erforderlichen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sind von den Gemeinden aufzustellen und vom Rat des Flecken Adelebsen zu beschließen. Aus der Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen ist gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Rechtsgrundlage?

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Notwendige Unterlagen

Schöffenwahl


Ansprechpartner

Fachdienst Zentrale Dienste
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Frau Graebel
Raum 1, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 8970
Telefax (05506) 89737

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08. 04. 2024 - Uhr bis 17:30 Uhr

 

13. 05. 2024 - Uhr bis 17:30 Uhr

 

15. 05. 2024 - Uhr

 

Kontakt

Burgstraße 2
37139 Adelebsen

 

Tel.    +495506-897-0
Fax    +495506-897-37
Mail    

Über den Flecken Adelebsen

Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.

 

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