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Reisepass


Allgemeine Informationen

Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass.
Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigem Amt.

Besondere Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.

Es sind nur Passbilder mit den nachstehend aufgeführten Kriterien zugelassen: (siehe auch www.epass.de)

Format
Bildgröße 35 x 45 mm
Gesichtshöhe 32 – 36 mm (vom Kinn bis zum Haaransatz)
Kopfposition
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
Nase in der Mitte es Bildes
Frontalaufnahme
Gesichtsausdruck neutral (nicht lächeln, etc.)
Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung
Augen auf gleicher Höhe
Augen offen und deutlich sichtbar (Brillenträger müssen besonders hierauf achten)
Ausleuchtung
Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
Hintergrund
Hintergrund hell und einfarbig (am besten weiß)
Natürliche Hauttöne (nicht schwarz/weiß, kein Rotstich, etc.)
Keine Knicke oder Verunreinigungen (auch keine Stempel, etc.)

Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Soweit kein Identitätsnachweis zur Identifizierung beigebracht werden kann, muss abgewartet werden, bis ein Auszug aus dem Pass-/Personalausweisregister der letzten Ausstellungsbehörde bzw. Ergebnis der erkennungsdienstlichen Behandlung vorliegt.

 

Rechtsgrundlage?

EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-weite Einführung)


Notwendige Unterlagen

Ihren alten Personalausweis, Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder Kinderausweis sowie eine Geburtsurkunde.

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Füherschein oder ein anderes Lichtbilddokument, sowie Ihr Stammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Passbild wie beschrieben


Gebühren

§ 15 Passverordnung (PassV) (externer Link)

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08. 04. 2024 - Uhr bis 17:30 Uhr

 

13. 05. 2024 - Uhr bis 17:30 Uhr

 

15. 05. 2024 - Uhr

 

Kontakt

Burgstraße 2
37139 Adelebsen

 

Tel.    +495506-897-0
Fax    +495506-897-37
Mail    

Über den Flecken Adelebsen

Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.

 

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