Personalausweis
Allgemeine Informationen
Neuer Personalausweis ab 2. November 2010:
Am 2. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann ab dem 02.11.2010 beantragt werden. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Sie können beantragen, dass diese von der zuständigen Personalausweisbehörde aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Zusatzfunktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
- elektronische Signatur
ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
- zwei digitale Fingerabdrücke
Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
* Familienname
* Geburtsname
* Vornamen
* Doktorgrad
* Tag und Ort der Geburt
* Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
* Anschrift
* Staatsangehörigkeit
* Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
* Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es auch im Internet unter www.personalausweisportal.de
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in Adelebsen mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmmung geben. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Gültigkeit:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre.
Personalausweisgesetz, Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise
Notwendige Unterlagen
Was muss ich mitbringen?
- Geburtsurkunde
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, Ihren Pass oder Kinderausweis/ Kinderreisepass.
- Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument , sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familenbuches, zwei Personen die sich ausweisen können und Ihre Identität bezeugen.
- Ein aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Lichtbild in einer Höhe von mindestens 32 - 36mm erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Gebühren
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (externer Link)
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737