Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde ist berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Das Gesetz sieht allerdings etliche Befreiungen vor. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbertrag und darauf aufbauend der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Auf diesen Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den in der Haushaltssatzung festgesetzten Steuerhebesatz an und setzt so die Gewerbesteuer fest. Der gemeindliche Hebesatz beträgt 380 v.H.. Die Steuerpflicht entsteht regelmäßig mit Ablauf eines Kalenderjahres. In der Regel werden Vorauszahlungen in Höhe des zu erwartenden Gewerbesteuerbetrages erhoben.
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37139 Adelebsen
Herr Düker
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