Gewerbean-, um- und -abmeldungen
Allgemeine Informationen
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:
- der Handwerkskammer,
- oder Industrie- und Handelskammer.
Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden;
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen),
- Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der Handwerkskammer,
- die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden).
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737