Fischereischein
Allgemeine Informationen
Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird für volljährige Personen nur noch der sog. "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit / Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Bei der Erteilung des Fischereischeines muss die/ der Antragsteller/in im Bürgerbüro persönlich vorsprechen.
Nieders. Fischereigesetz
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Fischereischein | 50,00 EUR |
Notwendige Unterlagen
- Staatliche Fischerprüfung
- ausgefüllter Antrag ( im Bürgerbüro erhältlich)
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis/Reisepass (beides bei Erstantrag beim Flecken Adelebsen)
- 1 Passfoto, ca. 35 x 45 (wegen neuem Fischereischein auf Lebenszeit!)
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737