Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beglaubigung von Unterschriften


Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

 

Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz


Notwendige Unterlagen

- Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Personalausweis oder Pass
- Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

13. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

15. 05. 2024 - Uhr

 

10. 06. 2024 - Uhr bis Uhr

 

Kontakt

Burgstraße 2
37139 Adelebsen

 

Tel.    +495506-897-0
Fax    +495506-897-37
Mail    

Über den Flecken Adelebsen

Der Flecken Adelebsen, zwischen Bramwald-Solling, Weser und Leine, liegt mit seinen Ortschaften Adelebsen, Barterode, Eberhausen, Erbsen, Güntersen, Lödingsen und Wibbecke ca. 15 km nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen.

 

mehr