Auskunft Melderegister
Allgemeine Informationen
Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister
Besonderheiten:
Einfache Melderegisterauskünfte können in der Bürgerinformation beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind das Meldegeheimnis und die schutzwürdigen Belange des Betroffenen zu berücksichtigen.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen Auskünfte über:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen Auskünfte über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag und -ort
Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein rechtliches Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).
Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737