Zuschussanträge Haushalt 2025
Haushalt 2025
Zuschussanträge für 2025 bis zum 18.10.2024 einreichen
Zuschussanträge zum gemeindlichen Haushalt von Vereinen und Verbänden, die im Jahr 2025 evtl. Berücksichtigung finden sollen, müssen bis zum 18.10.2024 bei der Verwaltung eingegangen sein. Entsprechende Kostenvoranschläge bzw. Kostenaufstellungen sind erforderlich.
Zu spät eingereichte Unterlagen können für 2025 nicht mehr mit einbezogen werden.
Über eine Zu- bzw. Absage wird der Rat voraussichtlich in seiner letzten Sitzung in 2024 entscheiden.
gez. Frase