Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Der Besteuerung unterliegt im Gebiet der Gemeinde das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Rechtsgrundlage?
Vergnügungssteuersatzung
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachdienst FinanzenBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Düker
Raum 5, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89717
(05506) 89737
Formulare
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