Statusänderung Wohnsitz


Allgemeine Informationen

Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Kommune soll alleinige Wohnung werden oder
die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder
die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.

Die Bürgerinformation der Gemeinde Adelebsen berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung".

Wenn die Hauptwohnung zum Nebenwohnsitz erklärt werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.

Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erziehungsberechtigte. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.


Notwendige Unterlagen

- Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt)
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737