Schöffenwahl


Allgemeine Informationen

Alle 5 Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen durch das Amtsgericht benannt. Die hierfür erforderlichen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sind von den Gemeinden aufzustellen und vom Rat des Flecken Adelebsen zu beschließen. Aus der Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen ist gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Rechtsgrundlage?

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Notwendige Unterlagen

Schöffenwahl


Ansprechpartner

Fachdienst Zentrale Dienste
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Frau Graebel
Raum 1, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 8970
Telefax (05506) 89737