Schöffenwahl
Allgemeine Informationen
Alle 5 Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen durch das Amtsgericht benannt. Die hierfür erforderlichen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sind von den Gemeinden aufzustellen und vom Rat des Flecken Adelebsen zu beschließen. Aus der Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen ist gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Notwendige Unterlagen
Schöffenwahl
Ansprechpartner
Fachdienst Zentrale DiensteBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Frau Graebel
Raum 1, 1. Etage
Burgstraße 2
37139 Adelebsen (05506) 8970
(05506) 89737