Kinderpass


Allgemeine Informationen

Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderpass. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderpass (früher Kinderausweis) ausgestellt.

Welche Staaten einen Kinderpass und unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte im Bürgerbüro, bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem Auswärtigen Amt. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Wird ein Kinderpass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderpasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Der Kinderpass gilt zunächst bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Er kann unter Vorlage eines neuen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Es sind nur Passbilder mit den nachstehend aufgeführten Kriterien zugelassen: siehe auch www.epass.de

Format
Bildgröße 35 x 45 mm
Gesichtshöhe 32 – 36 mm (vom Kinn bis zum Haaransatz)
Kopfposition
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
Nase in der Mitte es Bildes
Frontalaufnahme
Gesichtsausdruck neutral (nicht lächeln, etc.)
Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung
Augen auf gleicher Höhe
Augen offen und deutlich sichtbar (Brillenträger müssen besonders hierauf achten)
Ausleuchtung
Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
Hintergrund
Hintergrund hell und einfarbig (am besten weiß)
Natürliche Hauttöne (nicht schwarz/weiß, kein Rotstich, etc.)
Keine Knicke oder Verunreinigungen (auch keine Stempel, etc.)

Hinweis:
Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist allerdings nicht mehr möglich. Für Reisen in die USA können diese Dokumente nicht mehr verwendet werden.

Vorraussetzungen:

deutsche Staatsangehörigkeit (Volkszugehörigkeit)

nicht älter als 12 Jahre

Wohnsitz im Flecken Adelebsen

Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderpass kann auch formlos schriftlich erfolgen.

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderpass nicht oder nur eingeschränkt an.

Entsprechende Auskünfte erteilt das Bürgerbüro.

Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderpass innerhalb kurzer Zeit ausgestellt.

 

Gebühr Zahlungsweise Betrag 
Kinderreisepass   13,00 EUR  
Verlängerung, Änderung Kinderreisepass   6,00 EUR  

Notwendige Unterlagen

Evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. alter Kinderausweis, Geburts- oder Abstammungsurkunde,
Passbild wie beschrieben

Kinder können - soweit möglich - bei der Beantragung selbst unterschreiben. Diese Unterschrift wird dann im Kinderpass abgedruckt.

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737