Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
Hinweis:
Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und
mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)
siehe auch www.bundeszentralregister.de
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Führungszeugnis | 13,00 EUR |
Notwendige Unterlagen
Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass) oder schriftlicher Auftrag unter Beifügung einer beglaubigten Kopie des Bundespersonalausweises
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen (05506) 89726
(05506) 89737
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen (05506) 89725
(05506) 89737