Beglaubigung von Unterschriften


Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

 

Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz


Notwendige Unterlagen

- Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Personalausweis oder Pass
- Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Burgstraße 2
37139 Adelebsen

Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89726
Telefax (05506) 89737

Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
Telefon (05506) 89725
Telefax (05506) 89737