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Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Herr Borchert
Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737
Frau Deppe
Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737