Auskunft Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
a) Auskunft über natürliche Personen:
- Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
- Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma. Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt. Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an:
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.
siehe auch www.bundeszentralregister.de
Gewerbezentralregisterauskunft | 13,00 EUR |
Notwendige Unterlagen
a) bei Auskünften über Personen:
- Nachweis der Identität: z.B. Personalausweis oder Pass
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
- Persönliche Antragstellung ist erforderlich
b) bei Auskünften über Firmen:
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Pass
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
- Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) zuständiges Registergericht
- Name und Sitz der Firma
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Borchert
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737
Herr Schneidewind
Raum Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737