Anmeldungen
Allgemeine Informationen
Ab- und Anmelden
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich, sich bei ihrer bisherigen Meldebehörde abzumelden. Es ist ausreichend, wenn sie sich an ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Der Meldepflichtige muss persönlich vorsprechen. Bleibt die bisherige Wohnung bestehen oder sind weitere Wohnungen vorhanden, ist ein Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung auszufüllen.
Wer umzieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen. Für Entmündigte obliegt die Meldepflicht dem Vormund, für Personen, für die ein Pfleger bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, dem Pfleger.
Umzug
Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde Adelebsen ist anstelle der sonst erforderlichen Anmeldung ein vereinfachter Umzugsmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zuzuleiten. Dies gilt nicht, wenn mit dem Umzug ein Wechsel des Wohnungsstatus (Nebenwohnung wird Hauptwohnung) verbunden ist. Die Frist zur Ummeldung beträgt ebenfalls 1 Woche.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden!
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes An-, Ummeldeformular
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei
Rechtsgrundlage?
Nieders. Meldegesetz
Ansprechpartner
BürgerbüroBurgstraße 2
37139 Adelebsen
Herr Borchert
Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89726
(05506) 89737
Frau Deppe
Foyer, Erdgeschoss
Burgstraße 2
37139 Adelebsen
(05506) 89725
(05506) 89737
Wohnungsgeberbescheinigung